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allgemeine geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der GEOWAVE-RESEARCH Forschung und Handel GmbH
(nachfolgend „GEOWAVE-RESEARCH“) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die von GEOWAVE-RESEARCH
gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden.
Die AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn GEOWAVE-RESEARCH dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen von GEOWAVE-RESEARCH nicht bevollmächtigt sind, mündliche Individualvereinbarungen zu treffen oder abzuändern.
Diese AGB gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss zugesandte Zusatz- und Änderungsaufträge.
Die AGB bilden mit den maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und den Entgeltbestimmungen einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit GEOWAVE-RESEARCH geschlossen wird.
Alle Vereinbarungen, die zwischen GEOWAVE-RESEARCH und dem Auftraggeber getroffen werden, sind im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von GEOWAVE-RESEARCH schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von GEOWAVE-RESEARCH sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass GEOWAVE-RESEARCH diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von GEOWAVE-RESEARCH gehören,
bleiben im Eigentum von GEOWAVE-RESEARCH und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von GEOWAVE-RESEARCH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise von GEOWAVE-RESEARCH gelten ohne Transport- und Montagekosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.
2. Ist mit dem Auftraggeber nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist GEOWAVE-RESEARCH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch GEOWAVE-RESEARCH bleibt vorbehalten.
3. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von GEOWAVE-RESEARCH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Falls GEOWAVE-RESEARCH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Auftraggeber GEOWAVE-RESEARCH eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei GEOWAVE-RESEARCH oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. GEOWAVE-RESEARCH haftet dem Auftraggeber bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von GEOWAVE-RESEARCH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. GEOWAVE-RESEARCH ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen.
V. Sach- und Rechtsmängel, Haftung
Bei berechtigten Mängelrügen ist GEOWAVE-RESEARCH, unter Ausschluss der Rechte des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass GEOWAVE-RESEARCH aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Auftraggeber hat GEOWAVE-RESEARCH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Haftung für Schäden an der Ware, die auf ungeeignete, unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage zurückzuführen sind, wird ausgeschlossen. Haftungsansprüche auf Grund von fehlerhafter Montage sind direkt an den Monteur der Ware zu stellen.
GEOWAVE-RESEARCH haftet auch für Schäden, die durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. GEOWAVE-RESEARCH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung von GEOWAVE-RESEARCH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von GEOWAVE-RESEARCH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. GEOWAVE-RESEARCH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
2. Der Auftraggeber hat GEOWAVE-RESEARCH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Auftraggeber hat GEOWAVE-RESEARCH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von GEOWAVE-RESEARCH nicht nachkommt, kann GEOWAVE-RESEARCH nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch GEOWAVE-RESEARCH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Auftraggeber. In der Pfändung der Ware durch GEOWAVE-RESEARCH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. GEOWAVE-RESEARCH ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des GEOWAVE-RESEARCH – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
gültig ab 1.3.2009
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